Memo Details

Umweltstrafrecht
Verstöße gegen den Umweltschutz können geahndet werden:

1-Verunreinigung von Gewässern (§ 324 StGB – bis 5 Jahre Freiheitsentzug)
2-Luftverunreinigung oder Lärm (§ 325 StGB – bis 5 Jahre Freiheitsentzug)
3-Umweltgefährdende Abfallbeseitigung (§ 326 StGB – bis 3 Jahre Freiheitsentzug)
Mody