Memo Details
Wenn der Bruttolohn einen bestimmten Betrag übersteigt, ändert sich der zu zahlende Beitrag nicht mehr. Die Obergrenzen aktuell sind:
Rentenversicherung: 7.100 € bzw. 6.700 € in neuen Bundesländern (monatlich)
Kranken- und Pflegeversicherung: 4.837,50 € monatlich