Memo Details

Die Haftung gegenüber dem Fahrgast kann sich ergeben aus:
Die Haftung gegenüber dem Fahrgast kann entstehen durch:
1. Beförderungsvertrag
– Bei Schuld (Absicht oder Fahrlässigkeit)
– Schadenersatz bei Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden

2. Unerlaubte Handlung
– Schmerzensgeld bei körperlichen Schäden

3. Gefährdungshaftung
– Halter haftet auch ohne Schuld, z. B. bei technischem Fehler
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