Die Haftung gegenüber dem Fahrgast kann entstehen durch: 1. Beförderungsvertrag – Bei Schuld (Absicht oder Fahrlässigkeit) – Schadenersatz bei Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden 2. Unerlaubte Handlung – Schmerzensgeld bei körperlichen Schäden 3. Gefährdungshaftung – Halter haftet auch ohne Schuld, z. B. bei technischem Fehler