1-Betrieb ordnungsgemäß führen 2-Vorschriften des PBefG, der BOKraft und die behördlich Anordnung befolgen 3-Fahrzeuge und Betriebsanlagen in vorschriftsmäßigem Zustand befinden 4-Darf nur Fahrpersonal einsetzen, die den P-Schein besitzen und die grundsätzlich eine sichere Beförderung gewährleisten 5-Der Unternehmer kann (oder muss) eine Dienstanweisung erlassen.