5. Die Schwester Ihres verstorbenen Vaters lebt in einem Altenheim. Sie möchte Sie unterstützen und empfiehlt Ihnen, die Mietwagen vor allem für Fahrten für das Altenheim zu verwenden und Fahrten für die Bewohner des Altenheims zu einem nahe gelegenen Kurort bei Kaffee und Kuchen in einem von Ihnen ausgewählten Cafehaus anzubieten. Dürfen Sie solche Fahrten durchführen? Begründen Sie Ihre Antwort. (2 Punkte)
Nein.
Dies ist kein Mietwagenverkehr im Sinne eines Gelegenheitsverkehrs,
weil nicht der Fahrgast, sondern Sie als Unternehmer
den Zweck, das Ziel und den Ablauf der Fahrten bestimmen.
Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung für Ausflugsfahrten.