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4. Das Mietwagenunternehmen soll seinen eigenständigen Betriebssitz in der Nachbargemeinde, also außerhalb der Betriebssitzgemeinde Ihres Taxiunternehmens, behalten. Ein Taxikollege meint, dass Sie deshalb einen Betriebsleiter für das Mietwagenunternehmen bestellen müssen. Stimmt das? Begründen Sie bitte Ihre Antwort. (2 Punkte)
Nein. 
Ein Betriebsleiter muss nur auf Anordnung der Genehmigungsbehörde bestellt werden, 
wenn im Betrieb nicht regelmäßig mehr als 10 Fahrzeuge eingesetzt werden.
Mody