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14.c. Was hat der Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer zu veranlassen, wenn er die von der BG Verkehr angebotene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungslösung nicht in Anspruch nimmt?
Das Unternehmer muss auf eigne Kosten
einen Arbeitsmediziner und Sicherheitstechniker anstellen.
Mody