14.c. Was hat der Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer zu veranlassen, wenn er die von der BG Verkehr angebotene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungslösung nicht in Anspruch nimmt?
Das Unternehmer muss auf eigne Kosten
einen Arbeitsmediziner und Sicherheitstechniker anstellen.