Bei grenzüberschreitender Beförderung muss man in Deutschland Umsatzsteuer zahlen, Bei Inlandstrecke, die Steuer 19 % beträgt, denn die Fahrt ist länger als 50 km außerhalb die Betriebsgemeinde ist. Wenn man im Ausland Umsatz macht, dann muss man die Steuer in diesem Land zahlen.