Memo Details

25. Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Zuschlags für Nacht- und Feiertagsarbeit?
Ja! 
Sind diese Zuschläge nicht vertraglich geregelt, 
gilt ein Zuschlag von 25 % auf den Grundlohn zu vergüten.
Mody