Memo Details

14. Welche Ereignisse hat der Unternehmer der Genehmigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen?
1-Betriebsvorkommnisse, die ein öffentliches Aufsehen erregen (Brand, Gebäudeeinsturz, Unfall)
2-Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist
3-Betriebsstörung (Streik, Naturkatastrophen), die voraussichtlich länger als 24 Stunden dauern
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