3-jährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- und Mietwagenunternehmen oder im Straßenpersonenverkehr Abschlussprüfung als Reiseverkehrskaufmann oder Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vorhandene Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr (außer Taxi und Mietwagen) Prüfung bei der IHK ablegen