Memo Details

16. Wie kann ein Antragsteller den fachlichen Sachkundenachweis erbringen?
3-jährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- und Mietwagenunternehmen oder im Straßenpersonenverkehr
Abschlussprüfung als Reiseverkehrskaufmann oder Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Vorhandene Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr (außer Taxi und Mietwagen)
Prüfung bei der IHK ablegen
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