Memo Details

11. Sie sind eingetragener Kaufmann. Welchen Firmenzusatz müssen Sie führen?
Ein eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau (e.K., e.Kfm., e.Kfr.) 
ist ein Einzelunternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist.  

Abkürzungen:
- e.K. = eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau  
- e.Kfm. = eingetragener Kaufmann  
- e.Kfr. = eingetragene Kauffrau
Mody