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8. Wer ist buchführungspflichtig und wo ist die Buchführungspflicht geregelt?
Grundsatz: Jeder Kaufmann muss Buch führen.
Ausnahme für Einzelkaufleute: 
Keine Buchführungspflicht, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
1-Der Umsatz ≤ 600.000 € liegt.
2-Der Jahresüberschuss ≤ 60.000 € beträgt.

➡️ Steuerrechtliche Buchführungspflicht (§ 140 AO):
Wer nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig ist, 
muss auch für das Finanzamt Buch führen (geregelt in der Abgabenordnung (AO)).
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