Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) hat folgende Merkmale: Mindestens 2 Gesellschafter Unbeschränkte Haftung: Beide haften mit ihrem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen Geschäftsführung: Beide Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet Gesetzliche Grundlage: Die OHG ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.