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2. Erklären Sie die Begriffe Kommanditist und „Komplementār*! Beide sind Gesellschafter einer KG (Kommanditgesellschaft)
Kommanditist: Ein Gesellschafter, der nicht an der Geschäftsführung beteiligt ist. 
Er haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage.
Komplementär: Der geschäftsführende Gesellschafter, der unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet.
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