Memo Details

2.Erklären Sie die Begriffe „Kommanditist“ und „Komplementär"!
Beide sind Gesellschafter einer KG (Kommanditgesellschaft).
*Kommanditist = Gesellschafter ohne Befugnis, ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen und haftet bis zur Höhe seiner Einlage.
*Komplementär = Ist der geschäftsführende Gesellschafter und haftet unbeschränkt.
Mody