a. Mindestens 2 Achsen, 4 Räder und auf der rechten Längsseite 2 Türen b. Vom Fahrersitz aus in Betrieb zu setzende Alarmanlage c. Imstande sein, mindestens 50 kg Gepäck bei vollständiger Besetzung mitnehmen zu können d. Ausstattung aller Sitzplätze mit Sicherheitsgurten c. (§ 29 BOKraft)