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19. Durch die Straßenverkehrsordnung ist jedes unnötige Lärmen bei der Fahrzeugbenutzung untersagt. Nennen Sie drei Sachverhalte, die bei der Fahrzeugbenutzung unter diesem Gesichtspunkt unterlassen werden sollten!
Nach der Straßenverkehrsordnung soll u.a. unterlassen werden:

Unnötiges Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge

Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen

Unnötig schnelles Beschleunigen beim Anfahren (Kavalierstart)

Zu schnelles Kurvenfahren

Unnötig lautes Zuschlagen von Autotüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln
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