19. Durch die Straßenverkehrsordnung ist jedes unnötige Lärmen bei der Fahrzeugbenutzung untersagt. Nennen Sie drei Sachverhalte, die bei der Fahrzeugbenutzung unter diesem Gesichtspunkt unterlassen werden sollten!
Nach der Straßenverkehrsordnung soll u.a. unterlassen werden:
Unnötiges Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge
Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen
Unnötig schnelles Beschleunigen beim Anfahren (Kavalierstart)
Zu schnelles Kurvenfahren
Unnötig lautes Zuschlagen von Autotüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln