15. Welche der nachfolgenden Aussagen zur geltenden Anschnallpflicht für den Fahrer eines Taxis oder Mietwagens ist richtig?
a. Ein Taxifahrer braucht sich nicht anzuschnallen, wenn er sich mit dem Fahrzeug unterhalb einer Geschwindigkeit von 30 km/h bewegt
b. Ein Taxi- oder Mietwagenfahrer hat sich bei seiner Tätigkeit immer anzuschnallen
c. Ein Taxi- oder Mietwagenfahrer ist bei der Fahrgastbeförderung von der Anschnallpflicht befreit
d. Ein Taxi- oder Mietwagenfahrer braucht sich überhaupt nicht anzuschnallen
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
(§ 21a Abs. 1 Satz 1 StVO)
Die bisherige Ausnahmeregelung, dass sich Taxi- und Mietwagenfahrer während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen müssen, besteht aufgrund einer Novellierung der StVO seit dem 30.10.2014 nicht mehr!