13. Benennen Sie zwei Sach- und zwei Personenversicherungen, die der Taxi- und Mietwagenunternehmer ebenso wie der Unternehmer des gebündelten Bedarfsverkehrs üblicherweise für seinen Betrieb bzw. seine Person abschließt!
Sachversicherungen sind Kfz-Versicherungen, Feuer-, Transport-, Betriebshaftpflicht-, Gepäckversicherungen.
Personenversicherungen sind Lebens-, Unfall-, Krankenversicherung, auch Rechtsschutzversicherung.