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5. Sie wollen einen Fahrer/eine Fahrerin befristet einstellen.
a. Was ist zu beachten, wenn Sie eine/n 27-jährige(n) Arbeitnehmer/in befristet einstellen wollen?
Ohne Grund darf man einen 27-Jährigen höchstens 2 Jahre befristet einstellen (§ 14 Abs. 2 TzBfG).
Bei neuen Firmen sind 4 Jahre erlaubt (§ 14 Abs. 2a TzBfG).



b. Was gilt insoweit, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bereits das 52. Lebensjahr vollendet hat?
Hat der Arbeitnehmer schon 52 Jahre und war vorher 4 Monate ohne Job, darf man ihn bis 5 Jahre befristet einstellen (§ 14 Abs. 3 TzBfG).
Mody