6. Kann er nach Beendigung dieser Fahrt für einen weiteren Fahrtauftrag dasselbe Verfahren anwenden oder gilt nun etwas anderes für den Fahrer? Trifft die BOKraft auch eine Regelung darüber, was dann für den Unternehmer gilt?
Er darf keine weiteren Fahrten durchführen, sondern hat dem Unternehmer unverzüglich die Störung des Fahrpreisanzeigers anzuzeigen.
Dieser wiederum hat unverzüglich die Störung des Taxameters beheben zu lassen.
(§ 37 Abs. 2 BOKraft)