Ein Kleinunternehmer hatte im letzten Jahr weniger als 22.000 € Umsatz und wird im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € haben. Er muss dann keine Umsatzsteuer zahlen, kann aber auch keine Vorsteuer zurückholen. Er kann aber auch wählen, wie normale Unternehmen besteuert zu werden. (§ 19 UStG)