a. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind nur teilweise steuerlich abzugsfähig b. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind solche, deren Anschaffungswert 800 € brutto nicht übersteigen c. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind solche, deren Anschaffungswert 800 € netto nicht übersteigen d. Auch nicht selbstständig nutzbare Gegenstände, wie bspw. ein Drucker, können geringwertige Wirtschaftsgüter sein c