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7. Welche Aussage zu „geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“ ist zutreffend?
a. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind nur teilweise steuerlich abzugsfähig
b. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind solche, deren Anschaffungswert 800 € brutto nicht übersteigen
c. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind solche, deren Anschaffungswert 800 € netto nicht übersteigen
d. Auch nicht selbstständig nutzbare Gegenstände, wie bspw. ein Drucker, können geringwertige Wirtschaftsgüter sein

c
Mody