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9. Sie erhalten den Auftrag zu einer Kurierbeförderung. Ein in seinem Feriendomizil im Schweizer Engadin befindlicher Kunde möchte, dass Sie ihm 72 Flaschen des teuren Rheingauer Lieblingsweines zu einer persönlichen Feier in die Schweiz nachbringen lassen. Sie überlegen, ob Sie die Tour mit einem Abstecher nach Frankreich verbinden können, um dort noch etwas für Sie privat bei einem Freund im Elsass abzuholen. Allerdings haben Sie Bedenken, ob Sie dann vielleicht sogar zweimal Zoll zahlen müssten. Wie sieht die grundsätzliche zollrechtliche Situation in Bezug auf die geplanten Grenzüberschreitungen nach Frankreich und in die Schweiz aus?
Innerhalb der EU (z.B. Frankreich) keine Zölle wegen freiem Warenverkehr.
An Außengrenzen der EU (z.B. Schweiz) gelten Zollbestimmungen.
Mengenbeschränkungen bei Einfuhr von Waren wie Wein beachten (Hinweis: 72 Flaschen Weißwein über Freigrenze).
Mody