Nur zur Nothilfe erlaubt. Abschleppen eines Pkw (BOKraft und StVO): Warnblinkanlage bei beiden Fahrzeugen einschalten. Abschleppen nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Autobahnen dürfen nicht betreten werden. Abschleppvorgang nur bis zur nächsten Werkstatt oder sicheren Stelle.