Memo Details

15. Welche der nachfolgenden Ausrüstungsvorschriften betrifft nur den Taxi-, nicht aber den Mietwagenverkehr?
a. Vorhandensein einer Alarmanlage
b. Das Fahrzeug muss bei vollständiger Besetzung zur Mitnahme von mindestens 50 kg Gepäck imstande sein
c. Auf der rechten Längsseite müssen zwei Türen vorhanden sein
d. Das Fahrzeug muss mindestens zwei Achsen und vier Räder haben

b
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