Die Taxiordnung regelt den Umfang der Betriebspflicht, die Taxistandplatzordnung sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes, wohingegen die Taxitarifordnung die Beförderungsentgelte und -bedingungen vorschreibt. (Vgl. § 47 Abs. 3 PBefG sowie § 51 Abs. 1 PBefG)