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11. Welche Aussage zur Kleinbetragsrechnung trifft zu?
a. Bei einer Kleinbetragsrechnung genügt es, wenn der für den Brutto-Rechnungsbetrag anzuwendende Umsatzsteuersatz angeführt wird
b. Der Umsatzsteuerbetrag muss in einer Kleinbetragsrechnung extra ausgewiesen werden
c. Eine Kleinbetragsrechnung wird immer pauschal mit 7 % Umsatzsteuer belegt
d. Der Rechnungsempfänger und der Leistungszeitpunkt müssen in einer Kleinbetragsrechnung aufgeführt werden


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