a. Bei einer Kleinbetragsrechnung genügt es, wenn der für den Brutto-Rechnungsbetrag anzuwendende Umsatzsteuersatz angeführt wird b. Der Umsatzsteuerbetrag muss in einer Kleinbetragsrechnung extra ausgewiesen werden c. Eine Kleinbetragsrechnung wird immer pauschal mit 7 % Umsatzsteuer belegt d. Der Rechnungsempfänger und der Leistungszeitpunkt müssen in einer Kleinbetragsrechnung aufgeführt werden a