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2. Welche der nachfolgend aufgeführten Verkehre ist immer ÖPNV-Verkehr?
a. gebundener Bedarfsverkehr
b. Beförderungen mit Krankenkraftwagen, bei denen kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen
c. Linienbedarfsverkehr
d. Mietwagenverkehr

Richtig: c. Linienbedarfsverkehr
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