Nach dem Steuerrecht ist der buchführungspflichtige Taxi-/Mietwagenunternehmer verpflichtet, sein V)Vermögen, E)Eigenkapital und Sch)Schulden wertmäßig mit Datum aufzuzeichnen, und zwar: 1-bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens 2-bei der Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens 3-am Ende eines jeden Geschäftsjahres Dies geschieht in einem Inventarverzeichnis. Inventur = Die Tätigkeit des A)Abzählens, A)Abmessens, W)Wiegens und B)Bewertens.