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Inventarverzeichnis
Nach dem Steuerrecht ist der buchführungspflichtige Taxi-/Mietwagenunternehmer verpflichtet, 
sein V)Vermögen, E)Eigenkapital und Sch)Schulden 
wertmäßig mit Datum aufzuzeichnen, und zwar:

1-bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
2-bei der Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens
3-am Ende eines jeden Geschäftsjahres


Dies geschieht in einem Inventarverzeichnis.

Inventur = Die Tätigkeit des A)Abzählens, A)Abmessens, W)Wiegens und B)Bewertens.
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